Mauttabelle   Häufig gestellte Fragen (FAQ)   Startseite

Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Wo kann ich die gesetzlichen Grundlagen zur LKW-Maut nachlesen?

Wer hat die Mauttabelle zusammengestellt?

Wie oft wird die Mauttabelle aktualisiert?

Welche Gründe führen zu einer Aktualisierung der Mauttabelle?

Wo finde ich alte Versionen der Mauttabelle?

Was bedeutet die Zahl vor dem Knoten?

Warum haben manche Knoten keine Nummer?

Längen

Wie wird die Länge einer mautpflichtigen Strecke festgelegt?

Gelten die Längenangaben in der Tabelle in beiden Richtungen?

Warum sind Hin- und Rückrichtung eines Abschnitts manchmal unterschiedlich lang?

Mautpflicht

Warum wird auf manchen Strecken keine Maut erhoben?

Warum sind einige gelbbeschilderte Straßen mautpflichtig?

Warum sind einige blaubeschilderte Straßen nicht mautpflichtig?

Wie erkenne ich eine mautpflichtige Autobahn?

Namen

Welche Knotennamen werden in der Mauttabelle benutzt?

Warum finde ich meine Auffahrt nicht in der Mauttabelle?

Wie heißen die Grenzübergänge?

Was bedeuten "Anschluss" und "Übergang"?

Kontakt

Wer hilft mir bei Fragen zum Mautsystem weiter?

 

 

Wie wird die Länge einer mautpflichtigen Strecke festgelegt?

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Maßgeblich für die Ermittlung der Länge eines Abschnittes sind bei Anschlussstellen die Kreuzungspunkte der Bundesautobahn (BAB) mit der jeweiligen untergeordneten Straße. Im nebenstehenden Beispiel (BAB rot dargestellt) ist das der gelbe Punkt. Die Verbindungskurven der Anschlussstellen werden nicht bemautet.
 
Die Entfernung ist auf volle 100 Meter kaufmännisch gerundet (1750 Meter = 1,8 km, 1740 Meter = 1,7 km).

 

Warum wird auf manchen Strecken keine Maut erhoben?

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Weil der Gesetzgeber im "Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen" (ABMG) Ausnahmen vorgesehen hat. Es handelt sich dabei um folgende Strecken:

Die Maut nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten auf:
 
1. der Bundesautobahn A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur
Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen,

Bundesgrenze Goldene Bremm – AS Saarbrücken-Goldene Bremm
AS Saarbrücken-Goldene Bremm – AD Saarbrücken, Dreieck
AD Saarbrücken, Dreieck – AS Saarbrücken-Fechingen

2. der Bundesautobahn A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der
deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg
in beiden Fahrtrichtungen

AS Müllheim/Neuenburg – AD Neuenburg, Dreieck
AD Neuenburg, Dreieck – AS Efringen-Kirchen
AS Efringen-Kirchen – AD Weil am Rhein, Dreieck
AD Weil am Rhein, Dreieck – AS Weil am Rhein/Hüningen
AS Weil am Rhein/Hüningen – Bundesgrenze Weil am Rhein
AD Neuenburg, Dreieck – Bundesgrenze: Ottmarsheim

Die genannten Abschnitte waren auch schon früher von der Gebührenpflicht (Eurovignette) ausgenommen.

 

Sonstige mautfreie Abschnitte

Es wurden einige Abschnitte in die Mauttabelle aufgenommen, die zwar mit Zeichen 330 als Autobahn beschildert sind, jedoch nicht als Autobahn im straßenrechtlichen Sinne eingestuft sind. Durch die Farbe der wegweisenden Beschilderung und den Ausbauzustand werden diese Abschnitte jedoch üblicherweise als Autobahn wahrgenommen. Sie wurden aus diesem Grund mit der Länge "0 km" in das manuelle Einbuchungssystem integriert.

Die Querspange zur A1 am südlichen Ende der A21:

AK Bargteheide, Kreuz – Bargteheide, Kreuz (Übergang A 21/B 404)

Die A73 auf Nürnberger Stadtgebiet:

AS Nürnberg/Fürth – AS Nürnberg-Hafen-Ost (km 20,8 – km 11,9)

Der Beginn der A95 in München:

AS München-Sendling-Süd – AS München-Kreuzhof (Anschluss B2)

Die ehemalige A104 in Berlin:

AS Schmargendorf – AS Mecklenburgische Straße
AS Mecklenburgische Straße – AS Breitenbachplatz
AS Breitenbachplatz – AS Schildhornstraße

Die Verlängerung der A395 in Braunschweig:

AK Kreuz Braunschweig-Süd – AS Braunschweig-Melverode

Die Verlängerung der A559 zwischen dem AK Gremberg und Köln-Deutz:

Anschluss Köln-Deutz – AS Köln-Severinsbrücke
AS Köln-Severinsbrücke – AS Köln-Am Grauen Stein
AS Köln-Am Grauen Stein – AS Köln-Kalk
AS Köln-Kalk – AS Köln-Vingst

Die ehemalige A995:

AS München-Giesing – AS Unterhaching-Nord
AS Unterhaching-Nord – AS Taufkirchen-West
AS Taufkirchen-West – AS Oberhaching
AS Oberhaching – AS Sauerlach

 

Wo finde ich alte Versionen der Mauttabelle?

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Ältere Versionen der Mauttabelle stellen wir Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung.

 

Was bedeutet die Zahl vor dem Namen der Anschlussstelle?

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Das ist die Knotenpunktnummer. Sie dient der besseren Orientierung. Allen Knotenpunkten der überregionalen BAB-Strecken ist eine Knotenpunktnummer zugeordnet. Die Reihenfolge der Nummern ist in der Regel aufsteigend von Norden nach Süden und von Westen nach Osten.
 
Warum haben manche Anschlussstellen keine Nummer?
 
Dies hat das meist folgende Ursachen: Entweder es ist eine kurze Strecke mit regionaler Bedeutung und nur wenigen Anschlussstellen, oder es ist eine relativ neue Strecke.
 
Im ersten Fall wurde wegen der fehlenden überregionalen Bedeutung auf die Vergabe von Knotenpunktnummern verzichtet. Im zweiten Fall ist die Planung im weiteren Verlauf der Strecke noch nicht soweit gediehen, dass die Zahl der Knotenpunkte endgültig feststeht. Auf diese Weise wird vermieden, dass schon nach kurzer Zeit die Beschilderung geändert werden muss.

Knotenpunktnummer

 

Wer hat die Mauttabelle zusammengestellt?

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Die Mauttabelle wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erstellt. Sie beruht auf Daten, die uns die Auftragsverwaltungen der 16 Bundesländer für diesen Zweck zur Verfügung gestellt haben.

 

Wie oft wird die Mauttabelle aktualisiert?

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Die Mauttabelle wird nach Bedarf aktualisiert. Wir gehen zurzeit von einem vier- bis sechswöchigen Zyklus aus. Spätestens drei Tage vor einem Versionswechsel wird die neue Mauttabelle online zur Verfügung gestellt. Versionssummern mit einem angehängten Buchstaben (z.B. 5.3a) resultieren aus den aktuellen Verkehrsfreigaben neuer BAB-Abschnitte.
 
Versionswechsel können Sie verfolgen, indem Sie von einem geeigneten Tool die Datei www.mauttabelle.de/akt_version.txt (Größe nur 28 Byte) regelmäßig auf Änderungen überprüfen lassen. Die aktuelle Versionsnummer und deren Gültigkeitsbeginn sind dort abrufbar.
 
Welche Gründe führen zu einer Aktualisierung der Mauttabelle?
 
Das Netz der Bundesautobahnen verändert sich laufend. Neue Bundesautobahn-Strecken werden eröffnet, neue Knoten werden eingefügt, vorhandene Knoten umgebaut oder umbenannt. Die aktuelle Mauttabelle enthält über 2.600 Datensätze mit jeweils acht Merkmalen, was mehr als 20.000 Informationseinheiten entspricht. Wenn sich pro Jahr nur ein Prozent dieser Informationsmenge ändert, resultieren alleine daraus 200 Änderungsvorgänge - Neubauten nicht eingerechnet. Um die Aktualität der Mauttabelle (und damit des manuellen Einbuchungssystems) zu gewährleisten, werden diese Änderungen zeitnah eingearbeitet und auf dieser Website öffentlich bereitgestellt.

 

Gelten die Längenangaben in der Tabelle in beiden Richtungen?

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Grundsätzlich ja. Allerdings mit einer Ausnahme: Wenn die Längen von Hin- und Rückrichtung sich um mehr als 100 Meter unterscheiden (wie zum Beispiel am Aichelberg), werden beide Längen ausgewiesen.
 
Warum sind Hin- und Rückrichtung eines Abschnitts manchmal unterschiedlich lang?
 
Wenn die Längen von Hin- und Rückrichtung sich um mehr als 100 Meter unterscheiden (wie zum Beispiel am Aichelberg), werden beide Längen ausgewiesen. Es gibt allerdings im BAB-Netz noch eine Anzahl von Knoten, die nur in einer Fahrtrichtung die Ein- und Ausfahrt erlauben. In diesen Fällen wird für die andere Fahrtrichtung die zusammengefasste Länge von zwei Abschnitten dargestellt.

 

Warum sind einige gelbbeschilderte Straßen mautpflichtig?

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Bundesstraßen sind gelb beschildert. Die Benutzung von Bundesstraßen unterliegt nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) keiner Mautpflicht. Nach diesem Gesetz ist nur für die Benutzung der Bundesautobahnen mit schweren Lkw eine Maut zu entrichten. "Bundesautobahnen" sind nach dem Bundesfernstraßengesetz Bundesfernstraßen, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben. Ihre Eigenschaft als "Bundesautobahn" erhalten sie durch den formalen Akt der Widmung. Ausschlaggebend für die Mautpflichtigkeit ist somit die Widmung der Straße zur Bundesautobahn.
 

In wenigen Ausnahmefällen ist eine Straße zwar formal als Bundesautobahn gewidmet, jedoch als Bundesstraße beschildert (gelbe Wegweisung). Trotzdem unterliegen diese speziellen Streckenabschnitte der Mautpflicht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Bau einer Autobahn bereits gesetzlich festgelegt ist, aber erst eine Richtungsfahrbahn realisiert ist, die dann für eine Übergangszeit in beide Richtungen befahren werden kann.
 
Um den Nutzer auch in diesen besonderen Fällen auf die Mautpflicht nach dem ABMG hinzuweisen, ist an den Zufahrten zu diesen Bundesstraßen das Zeichen 390 "Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz" aufgestellt.

Zeichen 390: Mautpflicht

 

Warum sind einige blaubeschilderte Straßen nicht mautpflichtig?

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Die blaue Beschilderung allein ist nicht entscheidend dafür, ob eine Maut zu entrichten ist oder nicht. Entscheidend für die Mautpflicht ist, ob die Straße straßenrechtlich als "Bundesautobahn" formal gewidmet ist, denn nach dem Autobahnmautgesetz knüpft die Mautpflicht an die Benutzung der Bundesautobahnen mit schweren Lkw an. "Bundesautobahnen" sind nach dem Bundesfernstraßengesetz Bundesfernstraßen, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben.
 
Abweichende Beschilderung können beispielsweise auftreten, wenn die Aufstellung des Zeichens "Autobahn" durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde veranlasst wurde. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, obwohl der konkrete Streckenabschnitt nicht als Bundesautobahn im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes gewidmet ist.
 
Mehr zu mautfreien BAB finden Sie hier.

 

Wie erkenne ich einen mautpflichtigen Streckenabschnitt?

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Grundsätzlich gilt: Wenn in der Mauttabelle ein Mautabschnitt mit einer Länge größer Null enthalten ist, so besteht Mautpflicht.
 
Der Beginn einer mautpflichtigen Autobahn ist in der Regel durch das nebenstehende Verkehrszeichen (Zeichen 330) markiert.
 
 
 
Ist ein Abschnitt mautpflichtig, der nicht mit dem Zeichen 330 ausgeschildert ist, ist an den Zufahrten zu diesen Bundesstraßen als eindeutiger Hinweis auf die Mautpflicht das Zeichen 390 "Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz" aufgestellt.

Zeichen 330
Zeichen 390: Mautpflicht

 

Welche Knotennamen werden in der Mauttabelle benutzt?

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Die in der Mauttabelle verwendeten Namen entsprechen in der Regel dem Namen auf der Ankündigungstafel 1000 Meter vor der Anschlussstelle. In wenigen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass aus Gründen der örtlichen Verkehrslenkung eine Anschlussstelle in der Gegenrichtung abweichend ausgeschildert ist.
 
Warum finde ich meine Auffahrt nicht in der Mauttabelle?
 
Zusätzlich zu den eben genannten Gründen besteht die Möglichkeit, daß sich der betreffende Name in letzter Zeit geändert hat. Wir sind bestrebt, solche Namensänderungen möglichst zeitnah nachzuvollziehen.

Ankündigungstafel

 

Wie heißen die Grenzübergänge?

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Wir benutzen die offiziellen Namen der Grenzübergänge mit dem Zusatz "Bundesgrenze". Als Beispiel: "Lichtenbusch, Bundesgrenze" ist der Grenzübergang, die benachbarte Anschlussstelle dagegen heißt "Aachen-Lichtenbusch".

 

Was bedeuten "Anschluss" und "Übergang"?

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Anschlüsse und Übergänge sind keine Anschlussstellen im üblichen Sinne, sondern Beginn oder Ende einer Autobahn und damit auch Beginn oder Ende der Mautpflicht. Wenn eine BAB direkt in eine Bundesstraße übergeht, benutzen wir "Übergang", wie zum Beispiel bei "Itzehoe-Nord (Übergang A 23 / B 204)". Im Falle von "Anschluss Bonn (Verteilerkreis)" ist das nicht möglich, da dort mehrere Stadtstraßen einmünden.

 

Wer hilft mir bei Fragen zum Mautsystem weiter?

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Bei Fragen zum Toll Collect-Mautsystem können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: service@toll-collect.de

 

Wo kann ich die gesetzlichen Grundlagen zur LKW-Maut nachlesen?

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Diese Dokumente finden Sie auf den Seiten eines gemeinsamen Projekts "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH zum Download für den privaten Gebrauch. Wichtig: Die amtliche Fassung finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
 
Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (BFStrMG)
 
Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung - Lkw-MautV)
 
Diese Links öffnen jeweils ein neues Browserfenster.

 

 

 

 

 

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