Die Mauttabelle
Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen grundsätzlich auf allen
Bundesautobahnen (BAB) einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn. Um dem Gesetz
zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen
vom 05. April 2002 Rechnung zu tragen, sind alle Tariflängen der mautpflichtigen BAB hier in einer Tabelle
zusammengestellt.
Diese Tabelle wird als Mauttabelle bezeichnet. Die dort aufgeführten Tariflängen sind die Abrechnungsgrundlage
für die streckenbezogenen Benutzungsgebühren.
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